„Die Katholische Soziallehre war immer ein notwendiges Korrektiv zu dominanten gesellschaftlichen Tendenzen und eine Orientierung für eine menschengerechte Entwicklung der Gesellschaft“, kommentiert Bischof Ludwig Schwarz, der Vorsitzende der Österreichischen Kommission Iustitia et pax im Vorfeld des 15. Mai, an dem sich das Erscheinen des ersten Sozialrundschreibens von Papst Leo XIII „Rerum novarum“ zum 121. Mal jährt.
Das Sozialkompendium ist ein zentrales Vermächtnis von Papst Johannes Paul II., der mit seinen Sozialrundschreiben die Weiterentwicklung der Katholischen Soziallehre selbst maßgeblich gefördert hat. Johannes Paul II. veranlasste 1999 die Erarbeitung einer autorisierten Zusammenfassung (lateinisch: compendium) der Katholischen Soziallehre. Im Frühjahr 2004 wurde der Text – herausgegeben von der Päpstlichen Kommission Iustitia et pax - erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Sozialkompendium zielt darauf ab, das soziale Engagement der Christen und Christinnen zu bestärken. Das Dokument will ein Instrument für moralisches Urteilen, eine Orientierungshilfe zum sozialen Engagement und eine Anregung zum Dialog sein.
Mit der Erstveröffentlichung des Sozialkompendiums startete die ksoe (Katholische Sozialakademie Österreichs) das Internet-Portal www.sozialkompendium.org, das sich neben einer Einführung in das Kompendium und in die Katholische Soziallehre dem Dialog zu sozialen Themen widmet, soziale Initiativen präsentiert und Anregungen für die soziale Praxis gibt. Den aktuellen Schwerpunkt bildet das Zweite Vatikanische Konzil, dessen Beginn sich heuer zum 50. Mal jährt, mit Informationen zu Geschichte, zentralen Aussagen und zur Bedeutung des Konzils, besonders unter Berücksichtigung der sozialen Dimension dieses jüngsten und wirkmächtigen Konzils der katholischen Kirche.