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„Solidarisches Verhalten kann auch eingefordert werden“

So lautete eine der Kernaussagen von Dr. Markus Schlagnitweit (KSÖ) beim Frühjahrs-Vorstand der KAB und Betriebsseelsorge im Jägermayrhof in Linz.

Haupt- und Ehrenamtliche der KAB und Betriebsseelsorge OÖ setzten sich dabei in Vorbereitung für ihr kommendes Schwerpunktthema mit dem Begriff und den christlichen Ansprüchen an SOLIDARITÄT auseinander.
 
Solidarität ist mehr als Gruppenzugehörigkeit
Solidarität als sozialethischer Begriff gründet in der gleichen Würde aller Menschen. Damit öffnet Solidarität den Blick über den eigenen Gruppenzusammenhang hinaus (entgegen jedem Gruppenegoismus) auf einen strukturell unbegrenzten, universellen Geltungsanspruch. Zugleich fordert dieser universelle Anspruch auf zu einer vorrangigen Solidarisierung mit allen, denen die Realisierung eines menschenwürdigen Lebens erschwert ist.

Solidarische Handlungsweisen im Rahmen einer gerechten Gesellschaft sind einforderbar
Jeder Mensch hat unveräußerliche Rechte, die durch gerecht eingerichtete Gemeinschaften gewährleistet sein sollten. So können individuelle Einstellungen und damit auch eine solidarische Haltung nicht erzwungen werden – dazu braucht es die unverzichtbare „Herzensbildung“ –  ein solidarisches Verhalten kann aber eingefordert werden, wenn es darum geht, Gerechtigkeit herzustellen. Deshalb spricht das Sozialprinzip Solidarität auch von Pflichten sowohl des/der Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft, als auch der Gemeinschaft gegenüber des/der Einzelnen.
Solidarität drückt sich auch in sozialstaatlichen Aufgaben und Sozialleistungen aus, diese dürfen nicht in den Bereich des freiwilligen und caritativen Handelns verlagert werden (als Beispiel seien hier etwa die verpflichtenenden – eben nicht freiwilligen und beliebigen – Beiträge zur Krankenversicherung genannt). 

Solidarische Haltung als Fundament
Eine Teilhabe der Menschen an der gesellschaftlich zu organisierenden und zu praktizierenden Solidarität ersetzt nie staatlich organisiertes Solidarverhalten. Um den institutionellen Bereich bzw. die nötigen Rahmenbedingungen aber immer wieder adäquat den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen anpassen zu können, braucht es die moralische Solidaritätsgesinnung, eine \"Herzensbildung\" die Solidarität als grundlegende Haltung versteht und vermittelt.


Um beides, die Herzensbildung und die Einforderung solidarischen Verhaltens wollen sich KAB und Betriebsseelsorge mit der Entwicklung und Umsetzung ihres Schwerpunktes „Solidarität“ in den nächsten beiden Arbeitsjahren annehmen. Gleichzeitig soll im diözesanen Schwerpunkt „Das soziale Gesicht der Kirche“ das Sozialprinzip Solidarität der Katholischen Soziallehre sichtbar und erlebbar gemacht werden.

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