Zweckwidmung Kirchenbeitrag neu!
Aufgrund einer österreichweiten Systemumstellung ist die bisherige Form der Zweckwidmung mit Jahresende 2025 ausgelaufen. Wir freuen uns, wenn du / wenn Sie uns auch weiterhin die Hälfte des Kirchenbeitrages an die KAB bzw. die jeweiligen Treffpunkte zweckwidmest / zweckwidmen.
Das Formular für die neue Vereinbarung ist online zu finden unter www.meinbeitrag.at/zweckwidmung.
Die KAB sowie alle Treffpunkte sind nun dem Wirkungsbereich „Seelsorge-Kirche“ zugeordnet. Die Zweckwidmung umfasst wie bisher 50 % des Kirchenbeitrages und ist für max. drei Jahre gültig. Die Unterstützung gelangt dann wie gewohnt direkt zu uns.
Wenn du / wenn Sie weiterhin ein Dankeschreiben und Informationen über unsere Arbeit haben möchten, dann bitte im Formular bei Punkt 10 „Ja, bitte“ ankreuzen.
Hinweis: Für das Jahr 2026 bereits einbezahlte Beträge können im Laufe des Jahres für die Zweckwidmung noch geltend gemacht werden!